Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SwissYear – Framework Terms

Version: 1.0
Stand: März 2026


1. Anbieter

SwissYear
Picassoplatz 4
4052 Basel
Schweiz

SwissYear ist ein operativer Rahmen für verschiedene spezialisierte Dienstleistungen und Lösungen. Diese werden unter dem gemeinsamen Portfolio von SwissYear bereitgestellt.

Zu diesem Portfolio gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Private Bridge™

  • Business Port™

  • Estate Framework™

  • SwissYear Enterprise™

  • SwissYear Residence™

  • SwissYear Venue™

  • SwissYear Plus™

  • SwissYear Media™

  • SwissYear Core™

Alle vorgenannten Angebote werden nachfolgend gemeinsam als „SwissYear Solutions“ bezeichnet.


2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:

  • sämtliche Dienstleistungen

  • Beratungsleistungen

  • Projektleistungen

  • digitale Inhalte

  • organisatorische Leistungen

  • Vermittlungsleistungen

die durch SwissYear oder innerhalb der SwissYear Solutions erbracht werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen SwissYear und dem Kunden kommt zustande durch:

  • schriftliche Vereinbarung

  • bestätigtes Angebot

  • Projektvereinbarung

  • Auftragserteilung

  • oder tatsächliche Inanspruchnahme einer Dienstleistung.

SwissYear behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


4. Leistungsumfang

SwissYear bietet organisatorische, strategische und projektbezogene Dienstleistungen innerhalb seines Lösungsportfolios.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • individuellen Angeboten

  • Projektvereinbarungen

  • Leistungsbeschreibungen

  • oder separaten Servicevereinbarungen.

SwissYear fungiert in vielen Fällen als Koordinations- oder Strukturpartner, der externe Spezialisten oder Drittanbieter einbindet.


5. Vermittlung und Drittanbieter

Einige Leistungen können durch externe Partner, Dienstleister oder spezialisierte Anbieter erbracht werden.

In solchen Fällen gilt:

  • SwissYear handelt als Koordinator oder Vermittler

  • Verträge können direkt zwischen Kunde und Drittanbieter zustande kommen

  • Drittanbieter unterliegen ihren eigenen Vertragsbedingungen.

SwissYear übernimmt keine Haftung für Leistungen dieser Drittanbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


6. Keine Rechts- oder Finanzberatung

SwissYear erbringt keine regulierten Finanz-, Treuhand- oder Rechtsdienstleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechend lizenzierte Partner erfolgt.

Insbesondere bietet SwissYear keine:

  • Anlageberatung

  • Vermögensverwaltung

  • Treuhanddienste

  • Escrow-Services

  • verbindliche Rechtsberatung.

Alle strategischen oder organisatorischen Hinweise sind nicht als rechtliche oder finanzielle Beratung zu verstehen.


7. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • vollständige und korrekte Informationen bereitzustellen

  • erforderliche Mitwirkung rechtzeitig zu leisten

  • vereinbarte Termine einzuhalten

  • SwissYear über relevante Änderungen zu informieren.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung liegen nicht in der Verantwortung von SwissYear.


8. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Grundsätze:

  • Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF)

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar

  • Projektzahlungen können in Teilzahlungen oder Vorauszahlungen erfolgen.

Bei Zahlungsverzug behält sich SwissYear vor:

  • Leistungen auszusetzen

  • Mahngebühren zu erheben

  • weitere rechtliche Schritte einzuleiten.


9. Haftungsbeschränkung

SwissYear haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen für:

  • indirekte Schäden

  • Folgeschäden

  • entgangenen Gewinn

  • Entscheidungen des Kunden

  • Handlungen von Drittanbietern.

Die Verantwortung für geschäftliche oder persönliche Entscheidungen verbleibt stets beim Kunden.


10. Vertraulichkeit

SwissYear verpflichtet sich, alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für:

  • Projektinhalte

  • strategische Informationen

  • Geschäftsmodelle

  • personenbezogene Daten.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.


11. Datenschutz

SwissYear verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit:

  • dem Schweizer Datenschutzgesetz (FADP / DSG)

  • sowie anwendbaren regulatorischen Bestimmungen.

Daten werden nur soweit verarbeitet, wie es für die Leistungserbringung erforderlich ist.

Weitere Details können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt sein.


12. Geistiges Eigentum

Alle von SwissYear entwickelten Inhalte bleiben geistiges Eigentum von SwissYear, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Dazu gehören insbesondere:

  • Konzepte

  • Strategien

  • Frameworks

  • Texte

  • Designs

  • Medieninhalte.

Eine Weitergabe oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens bedarf der schriftlichen Zustimmung.


13. Vertragsdauer und Kündigung

Verträge können enthalten:

  • einmalige Leistungen

  • projektbezogene Leistungen

  • laufende Dienstleistungen.

Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann die Zusammenarbeit von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich beendet werden.

Bereits begonnene Leistungen werden anteilig verrechnet.


14. Änderungen der AGB

SwissYear behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen.

Die jeweils aktuelle Version gilt ab Veröffentlichung für neue Verträge.

Bei laufenden Verträgen werden Änderungen angemessen kommuniziert.


15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig:

Basel-Stadt, Schweiz.